Stadt Wien, zuständiger amtsführender Stadtrat (Magistrat)
Entscheidung
Es liegt keine Entscheidung vor.
Umsetzung
Der Kunst- oder Kulturgegenstand befindet sich im Museum/in der Sammlung.
Anmerkungen (Extern)
Sechster Restitutionsbericht Wien, 15. November 2005 (S.273): 'Bezüglich der Ankäufe der Städtischen Sammlungen vom Dorotheum, aus dem Kunsthandel und aus Antiquariaten sowie Widmungen von öffentlichen Stellen stellte die Wiener Restitutionskommission in der Sitzung vom 27. Oktober 2004 fest, dass sie das Datum der Erwerbung zwischen dem 13. März 1938 und dem 8. Mai 1945 als einziges Indiz für eine Entziehung nicht für ausreichend hält, um eine Restitutionsfähigkeit anzunehmen. Als unbedenkliche Erwerbungen könnten diese Ankäufe bzw. Widmungen jedoch nicht gelten (Eventuell entzogene Gegenstände anonymer Entziehungsopfer).'